Artikel: "§ 826 BGB"
31/10/2019
Haftung des GmbH Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftsgläubigern
Autor:
Florian Roetzer, LL.M.
Der Geschäftsführer einer GmbH ist verpflichtet, in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Wenn der Geschäftsführer diese Pflichten schuldhaft...
Möchten Sie, dass Ihr Unternehmen in unseren Newslettern und Nachrichten erscheint?
Positionieren Sie Ihr Unternehmen unter den besten spanisch-deutschen Anwaltskanzleien und vermitteln Sie Ihren Kunden Professionalität bezüglich der aktuellen Rechtslage.